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Rohpökelwaren Prämierung

CULINARIX SPECK 2023

Teilnahmebedingungen

Prämierung von Rohpökelwaren aus gewerblicher und bäuerlicher Tradition

Beim „Speck“ handelt es sich um ein authentisches Produkt mit unverfälschtem Geschmack. Auf Basis erstklassiger Rohstoffe werden in gewerblicher und bäuerlicher Tradition hervorragende Rohpökel-Spezialitäten produziert. Der „Speck“ ist somit ein Vorzeigebeispiel für erfolgreiche Zusammenarbeit vom Feld bis zum Teller.

Die oö. Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, sowie die Landwirtschaftskammer OÖ organisieren 2023 zum achten Mal eine Prämierung von Rohpökelwaren, insbesondere „Speck“.

Produkte aus gewerblicher und bäuerlicher Produktion werden gemeinsam prämiert.

Die Teilnahme an der Verkostung/Prämierung wird bundesländerübergreifend auch den gewerblichen und bäuerlichen Betrieben aus Salzburg angeboten.

Teilnahme

An der Prämierung können sich alle Mitglieder der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe aus Oberösterreich und Salzburg, der Fleischwarenindustrie Oberösterreichs und Salzburgs, sowie landwirtschaftliche Betriebe (Direktvermarkter) aus Oberösterreich und Salzburg beteiligen, die die zur Beurteilung eingesandten Erzeugnisse im eigenen Betrieb hergestellt haben und die Fleisch-Rohstoffe aus dem eigenen Bundesland (Oberösterreich bzw. Salzburg) beziehen.

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Beurteilungskriterien

Die eingereichten Produkte werden nach einem objektiven Beurteilungsmaßstab nach dem Vorbild des DLG-Schemas von einer Fachjury verkostet und bewertet. Die Bewertungskriterien sind:

  • Äußeres (Oberfläche, Räucherfarbe, etc.)
  • Aussehen Anschnitt (Farbe, Farbhaltung, Zusammensetzung)
  • Konsistenz
  • Geruch
  • Geschmack

Prämierungsgegenstände (Definition laut österreichischem Lebensmittelcodex)

Rohpökelwaren sind Fleischerzeugnisse, die trocken oder nass gepökelt, gegebenenfalls kalt geräuchert und je nach Art mehr oder weniger getrocknet werden.

  • Rohpökelware vom Schwein
    • Bauchspeck: Wird aus Bauchfleisch hergestellt, trocken gepökelt, kalt geräuchert und getrocknet. Der Trockenverlust bei rund 40 % Fettgehalt des Rohproduktes sollte etwa 22 % des Frischgewichtes betragen.
    • Karreespeck und Schinkenspeck: Wird trocken gepökelt, kalt geräuchert und getrocknet. Der Trockenverlust soll bei 25 % Fettanteil des Rohproduktes etwa
      30 % des Frischgewichtes betragen.
    • Rohschinken: Wird aus Schinken ohne oder mit Schale oder aus Teilstücken von Schinken hergestellt. Trocken gepökelt, kalt geräuchert und getrocknet. Der Trockenverlust soll bei 25 % Fettanteil des Rohproduktes ca. 25 % des Frischgewichtes betragen.
    • Sonstige Spezialitäten (z.B. Lachsschinken, Osso Collo, etc.)
  • Rohpökelware vom Rind
    • Geräuchert
    • Nicht geräuchert
      Wird aus sehnen- und fettarmen Fleischteilen aus dem Oberschenkel des Rindes hergestellt. Das Rindfleisch wird trocken gepökelt und getrocknet. Trocknungsverlust soll etwa 45 % des Frischgewichtes betragen.
  • Rohpökelware vom Wild
    Für Wildprodukte gelten die allgemeinen Grundsätze des österreichischen Lebensmittelbuchs.
    • Geräuchert
    • Nicht geräuchert
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Ablauf der Abgabe und Bewertung

  • Anmeldung durch Rücksendung des Anmeldeformulars per Post an die Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Referat Direktvermarktung, z.H. Ing. Dipl.-Päd. Maria Ritzberger, Auf der Gugl 3, 4021 Linz oder E-Mail direktvermarktung@lk-ooe.at bis spätestens Montag, 11. September 2023.
  • Online Anmeldung:
    Die Anmeldung ist auch Online über die Prämierungsplattform www.ausgezeichnete-produkte.at möglich. Unter dem Registerblatt Wettbewerbe findet man den „Speck Culinarix 2023“, dort kann man sich registrieren und Produkte anmelden.
  • Die Abgabe der Produkte mit Abgabeformular muss am Mittwoch, 20. September oder Donnerstag, 21. September 2023 von 8 bis 16 Uhr in der Berufsschule Linz 10, Glimpfingerstraße 8d, 4020 Linz persönlich oder per Post z.H. Herrn Gerald Moser BEd, erfolgen.
  • Die Produkte müssen in einer qualitätserhaltenden Verpackung, gegebenenfalls gekühlt, abgegeben werden.
  • Nicht termin- oder vorschriftsmäßig gelieferte Waren scheiden von der Teilnahme aus.
  • Wenn mehrere Proben eingereicht werden, so ist für jede Probe ein Abgabeschein auszufüllen.
  • Jedes eingereichte Produkt soll mindestens 1,5 kg wiegen und der Beschreibung des Prämierungsgegenstandes entsprechen. Das Stück darf max. einen Anschnitt vorweisen.
  • Die Verkostung und Bewertung der eingereichten Produkte erfolgt am
    Montag, 25. September und Dienstag, 26. September 2023.
  • Sie erhalten als Produzent eine schriftliche Rückmeldung über die Bewertung Ihres Produktes. Die Verkostung Ihrer Produkte kann Ihnen auch helfen, mögliche Fehler rasch und gezielt zu beheben.

Teilnahmegebühr: € 45,- je Probe (vor der Verkostung wird Ihnen eine Rechnung übermittelt)

Für „Gutes vom Bauernhof“ Betriebe gibt es eine Ermäßigung zur Teilnahmegebühr.

Mit ihrer schriftlichen Anmeldung oder Online Anmeldung geben Sie uns die Zustimmung der Verwendung und Speicherung Ihrer Daten im Rahmen des Speck Culinarix.