Bio-Produkt des Jahres 2022

Die Auszeichnung Bio-Produkt des Jahres soll eine Vermarktungshilfe für die teilnehmenden Betriebe, ein Anreiz zu einer weiteren Qualitätssteigerung und ein objektiver Produktvergleich sein.
Anmeldeschluss: 17. September 2021
Teilnahmegebühr: 180,00 €/ inkl. MwSt. pro Produkt
Beurteilungskriterien:
- Innovation
- Nachhaltigkeit
- Packaging/Design
- NomNom (Spaß- und Genussfaktor)
Ablauf:
- 17. September - Anmeldeschluss + Zahlung
- 4. - 6. Oktober - Lieferung der Produkte zur Messe
- 8. Oktober - Jurysitzung
- im Anschluss - Erstellung Shortliste (nominierte Produkte) auf der Website www.biorama.eu
- 13. November - Siegerehrung auf der BIO ÖSTERREICH Messe
Kategorien:
Kategorie A
Farm & Craft – Handwerkliches, Bäuerliches
Zugelassen sind alle Bio-Produkte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben und Produzent*innen sowie kleinen Gewerbetreibenden mit Sitz in Österreich. Hauptsächlich widmet sich die Kategorie „Farm & Craft“ bäuerlichen Qualitäts- und Markenprodukten mit handwerklichem Anspruch. Die Mitgliedschaft in einem Bioverband ist nicht erforderlich. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Biokosmetik, Biodünger o. ä.).
Kategorie B
Retail & Big Brands – Starke Marke
Zugelassen sind alle Bio-Produkte (gemäß Bio-Verordnung der EU), welche nicht von einem einzelnen bäuerlichen Betrieb erzeugt werden, sondern von Vermarktungs-, Produktions- oder Erzeugergemeinschaften, Genossenschaften, Verbänden oder Firmen. Auch Eigenmarkenprodukte von Handelsunternehmen sind zugelassen. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Biokosmetik).
Kategorie C
Beverages – Getränke und Drinks
Zugelassen sind alle Bio-Getränke (zertifiziert gemäß Bio-Verordnung der EU), also z. B. Säfte, Smoothies und Soft Drinks, Bier, Wein und Sekt sowie Destillate und Liköre. Auch Kaffee- und Milchmixgetränke fallen in diese Kategorie.
Sonderkategorie S1
Garten – Alles für den Bio-Garten
In der Sonderkategorie Garten werden innovative Produkte für den Bio-Garten ausgezeichnet, also z. B. Bio-Blumenerde, Bio-Saatgut, Bio-Dünger. Auch Bücher sowie andere Non-food-Produkte wie Werkzeuge, Apps oder innovative Hochbeete sind zugelassen, sofern sie klar dem Themengebiet „Bio-Garten“ zuordenbar sind.
Sonderkategorie S2
Niederösterreich
Zugelassen sind alle Bio-Produkte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben und Produzent*innen sowie kleinen Gewerbetreibenden mit Sitz in Niederösterreich. Die Mitgliedschaft in einem Bioverband ist nicht erforderlich. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Biokosmetik, Biodünger o. ä.). Einreichungen in der Sonderkategorie Niederösterreich sind automatisch auch in der Kategorie „Farm & Craft“ nominiert.
Sonderkategorie S3
Oberösterreich
Zugelassen sind alle Bio-Produkte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben und Produzent*innen sowie kleinen Gewerbetreibenden mit Sitz in Oberösterreich. Die Mitgliedschaft in einem Bioverband ist nicht erforderlich. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Biokosmetik, Biodünger o. ä.). Einreichungen in der Sonderkategorie Oberösterreich sind automatisch auch in der Kategorie „Farm & Craft“ nominiert.
Sonderkategorie S4
BIO AUSTRIA Produkt des Jahres
Zugelassen sind alle Bio-Produkte (gemäß Bio-Verordnung der EU) von landwirtschaftlichen Betrieben, Produzent*innen, kleinen Gewerbetreibenden oder Firmen, die Mitglied oder Partner vom Verband BIO AUSTRIA sind. Die eingereichten Produkte sind gemäß BIO AUSTRIA Produktionsstandard zertifiziert und mit dem BIO AUSTRIA Logo am Etikett gekennzeichnet. Auch Non-Food-Erzeugnisse können eingereicht werden (z. B. Bio-Jungpflanzen, Bio-Futtermittel, Bio-Saatgutmischung, etc.) sofern diese die BIO AUSTRIA Standards erfüllen. In dieser Kategorie werden alle Produkte berücksichtigt, die bei der Einreichung ein BIO AUSTRIA Zertifikat und/oder eine BIO AUSTRIA Mitgliedsnummer angegeben haben. Die Jury behält sich Beurteilung und Ablehnung vor.
Bei der Einreichung bitte ein gültiges BIO AUSTRIA Zertifikat und/oder die BIO AUSTRIA Mitgliedsnummer anhängen. Am Produktfoto muss das BIO AUSTRIA Logo ersichtlich sein. Produkte, bei denen ggf. keine Logokennzeichnung möglich ist (z. B. Stroh, lose Ware) werden trotzdem in der Wertung der Jury berücksichtigt.